Baustoffe und Materialien
Leicht entzündbare und rasch abbrennende Materialien sind als Baustoffe nicht zugelassen.
Zündquellen
Im Bereich von Zündquellen dürfen nur Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF1 verwendet werden. Andernfalls müssen ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Dekorationen, Vorhänge und dergleichen
Dekorationen, Vorhänge und dergleichen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen aus Materialien der Brandverhaltensgruppe RF2 bestehen.
Die Materialien dürfen im Brandfall nicht brennend abtropfen und keine giftigen Gase entwickeln.
Eindeckungen und Überdachungen
Eindeckungen von Zelten, Bühnen, Traglufthallen und Ständen sowie Überdachungen aller Art mit Blachen, Membranen oder Folien müssen aus Baustoffen bestehen, die mindestens die Brandverhaltensgruppe RF2 aufweisen.
Sitzgelegenheiten
In Räumen mit grosser Personenbelegung muss das Material von fest montierten Sitzgelegenheiten der Brandverhaltensgruppe RF2 entsprechen.
Im Freien können Materialien der Kategorie RF2 (cr) verwendet werden.
Fest montierte Bänke und Sitzflächen aus Massivholz (Brettdicke 18 mm, Brettquerschnittsfläche 1 000 mm²) sind zulässig.
Das Material von nicht fest montierten Bestuhlungen muss der Brandverhaltensgruppe RF3 entsprechen.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Bewilligungen und Abnahme
- Sicherheitskonzept, SiBe, Notfallkonzept
- Massnahmen am Event
- Feuerlöscher
- Schutz- und Sicherheitsabstände
- Fluchtwege und Ausgänge
- Bestuhlung
- Zuschauertribünen, Bühnen und Plattformen
- Baustoffe und Materialien
- Technik, Küchen und Brennstoffe
- Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
- Feuerwerke und pyrotechnische Gegenstände