Das Wichtigste in Kürze
Falls Sie eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen planen, wenden Sie sich an eine Brandschutzfachperson.
Als temporäre Veranstaltungen gelten zeitlich begrenzte Anlässe wie Festivals, Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen, Open-Airs oder Märkte.
Je nach Dauer und Art der Veranstaltung sind verschiedene Bewilligungen nötig.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen muss grundsätzlich ein Sicherheitskonzept erstellt und ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (SiBe) bestimmt werden.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.
Zelte
Als Zelte gelten Konstruktionen mit festen Elementen als Tragstruktur (z. B. Stangen, Maste, Stützen, Gerüste), die mit Blachen abgedeckt sind. Zelte sind durch die Überdachung räumlich abgegrenzt. Sie können seitlich offen, teilweise oder vollständig geschlossen sein.
Traglufthallen
Traglufthallen sind in ihrer Konstruktion eine Sonderform von Zelten. Die Bezeichnung gilt für leichte Flächentragwerke aus dünnen Membranen oder Folien, die durch einen Innendruck ihre Form erhalten.
In Traglufthallen sind hohe Personenbelegungen (> 100 Personen) nur zulässig, wenn Massnahmen getroffen werden, damit bei einem ausserordentlichen Druckabfall (z. B. durch einen Membran- oder Folienriss) die Zeltmembran so lange nicht auf das Publikum fällt, bis die Personen evakuiert sind.
Mögliche Massnahmen sind z. B. eine genügende Dimensionierung der Aggregate, um Überdruck zu erzeugen, oder spezielle Schutzvorrichtungen im Innern der Traglufthalle wie Abspannungen durch Kabel oder Auffangkonstruktionen.
Die Massnahmen müssen im Sicherheitskonzept festgehalten sein.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Bewilligungen und Abnahme
- Sicherheitskonzept, SiBe, Notfallkonzept
- Massnahmen am Event
- Feuerlöscher
- Schutz- und Sicherheitsabstände
- Fluchtwege und Ausgänge
- Bestuhlung
- Zuschauertribünen, Bühnen und Plattformen
- Baustoffe und Materialien
- Technik, Küchen und Brennstoffe
- Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
- Feuerwerke und pyrotechnische Gegenstände