Schutz- und Sicherheitsabstände
Bei einer Grundfläche von weniger als 150 m² kann auf einen Schutzabstand gegenüber Nachbargebäuden verzichtet werden.
Ist die Grundfläche grösser als 150 m² gelten die folgenden minimalen Schutzabstände gegenüber Nachbargebäuden:
- 10 m bei brennbarer Bauart des Nachbargebäudes
- 7,5 m bei nicht brennbarer oder massiver Bauart des Nachbargebäudes
Für Installationen wie Heizungen, Lüftungen, Notstromaggregate oder Kompressoren gelten folgende minimale Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien:
- kein Sicherheitsabstand , wenn die Installationen in nicht brennbaren Containern aufgestellt sind
- 0,8 m bei offen aufgestellten Installationen
Werden die geforderten Schutz- und Sicherheitsabstände unterschritten, können mit der GVB kompensierende bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen vereinbart werden.
Weitere Informationen
Brandschutzrichtline 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» der VKF
Weitere Informationen (rechte Spalte)
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