Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
Zelte, Zuschauertribünen, Bühnen und Plattformen, die mehr als 600 Personen aufnehmen können, müssen mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden. Eine metallene Tragkonstruktion gilt als Blitzschutzanlage.
Es ist eine Potenzialausgleichsverbindung mit der nächstgelegenen Blitzschutzerdung oder Starkstromerdung zu erstellen (gemäss Niederspannungs-Installationsnorm NIN 2020 der Electrosuisse).
Blitzschutzsysteme müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.
Zuschauertribünen, Bühnen und Plattformen sind grundsätzlich an den Potenzialausgleich anzuschliessen.
Weitere Informationen
Brandschutzmerkblatt «Blitzschutzsysteme» der GVB
Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme» der VKF
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