Heu, Stroh und Getreide
Die Temperatur von feuchtem Lagergut wie Heu und Emd muss nach dem Einbringen während mindestens sechs Wochen regelmässig mit einer Messsonde überwacht werden.
Erreicht das Lagergut eine Temperatur von 55 °C, muss ein weiterer Anstieg der Temperatur verhindert werden. Mögliche Massnahmen sind:
- Absaugen von Gärgasen
- Bohren von Löchern
- Schroten von Gängen
Bei einer Temperatur von über 70 °C besteht die Gefahr, dass sich das Lagergut selbst entzündet. In diesem Fall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren.
Verarbeitung von Stroh, Futter und Streugut
Beim Häckseln vom Stroh sind entsprechende Vorsichtsmassnahmen (z. B. Funkenvermeidung usw.) zu treffen.
Stroh darf nur im Freien und mit genügendem Abstand zu Gebäuden und Anlagen gehäckselt werden.
Für zerkleinertes Futter- und Streugut ist nach der Verarbeitung eine Zwischenlagerung im Freien während mindestens 24 Stunden erforderlich.
Mit Zustimmung der Brandschutzbehörde kann auf die Zwischenlagerung von zerkleinertem Futter und Streugut im Freien verzichtet werden, wenn besondere brandschutztechnische Massnahmen getroffen werden, z. B.:
- freistehende Silos mit genügendem Abstand zu benachbarten Bauten
- Verwendung spezieller Häcksler mit eingebauten Metalldetektoren
- Einbau von Funkendetektoren und Löschanlagen in Transportleitungen
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Heu, Stroh und Getreide
- Zuständigkeiten
- Zugang für die Feuerwehr
- Schlafen im Stroh
- Schweiss- und Auftauarbeiten
- Rauchkammern, Kleingeräte
- Motorfahrzeuge
- Feuerlöscher und Wasserlöschposten
- Brandschutzabstände
- Brandabschnitte und Brandmauern
- Anforderungen an die Gebäude
- Nebenbauten
- Technik in und um die Gebäude
- Qualitätssicherung
- Vermietung von Wohnraum an Touristen und Beherbergungen