Qualitätssicherung
Gebäude bis 30 m hoch
Ihr Gebäude gehört grundsätzlich in die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1.
Bei QSS 1 übernimmt in der Regel der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Aufwand für die Qualitätssicherung ist in den meisten Fällen gering.
Ist das Brandrisiko erhöht, können das Gebäude oder einzelne Bereiche davon in eine höhere Stufe eingeteilt werden.
Massnahmen und Umsetzung bei QSS 1
- Die Brandsicherheit wird durch das Standardkonzept, also mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet.
- Brandschutzpläne sind erforderlich. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind diese jedoch nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen.
- Vor Bezug ist der Eigentümerschaft ein Vorabzug der Revisionsunterlagen Brandschutz abzugeben.
- Der QS-Verantwortliche unterschreibt die Übereinstimmungserklärung Brandschutz und gibt sie den Eigentümern und der Brandschutzbehörde ab.
Brandrisiken, die zu QSS 2 führen
- Aussenwand oder Aussenwandbekleidungen bestehen aus brennbaren Bauprodukten.
- Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile bestehen aus brennbaren Bauprodukten.
- Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile sind mit Brandschutz-Spritzputz oder mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen ausgestaltet.
- gefährliche Stoffe: brennbare Gase bis 1‘000 kg, leichtbrennbare Flüssigkeiten bis 2‘000 l, Pneulager bis 60 t, Feuerwerkskörper bis 300 kg
- Stoffe, die im Brandfall eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, in einer Menge bis zur festgelegten Störfallgrenze
- explosionsgefährdete Räume oder Zonen
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass:
- alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
- die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
- die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.
Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.
Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie hier.
Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.
Checkliste QSS1
Haben Sie an alles gedacht? Nutzen Sie die Checkliste als Arbeitshilfe für Bauvorhaben, die unter QSS 1 fallen.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Heu, Stroh und Getreide
- Zuständigkeiten
- Zugang für die Feuerwehr
- Schlafen im Stroh
- Schweiss- und Auftauarbeiten
- Rauchkammern, Kleingeräte
- Motorfahrzeuge
- Feuerlöscher und Wasserlöschposten
- Brandschutzabstände
- Brandabschnitte und Brandmauern
- Anforderungen an die Gebäude
- Nebenbauten
- Technik in und um die Gebäude
- Qualitätssicherung
- Vermietung von Wohnraum an Touristen und Beherbergungen