Infoplattform für Brandschutz

Zuständigkeiten

Für die Brandschutzauflagen ist im Baubewilligungsverfahren die Gemeinde zuständig. Gebäudeeigentümer, Planer oder Bauherren werden vom Feueraufseher der Gemeinde betreut.

Für zusätzliche  Nutzungen auf dem Hof ist die GVB zuständig. Dazu gehören Betriebe wie Zimmereien, Schreinereien, Metzgereien, Kindertagesstätten, Eventbauernhof mit Gastgewerbebewilligung, Gastankanlagen oder Schlafen im Stroh.

Die Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der GVB.

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