Zuständigkeiten
Für die Brandschutzauflagen ist im Baubewilligungsverfahren die Gemeinde zuständig. Gebäudeeigentümer, Planer oder Bauherren werden vom Feueraufseher der Gemeinde betreut.
Für zusätzliche Nutzungen auf dem Hof ist die GVB zuständig. Dazu gehören Betriebe wie Zimmereien, Schreinereien, Metzgereien, Kindertagesstätten, Eventbauernhof mit Gastgewerbebewilligung, Gastankanlagen oder Schlafen im Stroh.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Heu, Stroh und Getreide
- Zuständigkeiten
- Zugang für die Feuerwehr
- Schlafen im Stroh
- Schweiss- und Auftauarbeiten
- Rauchkammern, Kleingeräte
- Motorfahrzeuge
- Feuerlöscher und Wasserlöschposten
- Brandschutzabstände
- Brandabschnitte und Brandmauern
- Anforderungen an die Gebäude
- Nebenbauten
- Technik in und um die Gebäude
- Qualitätssicherung
- Vermietung von Wohnraum an Touristen und Beherbergungen